| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/einer oder mehreren Stellvertreter/innen, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzenden oder eine/n Stellvertreter/in jeweils gemeinsam mit der/dem Schatzmeister/in oder der/dem Schriftführer/in vertreten. |