| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Protokollführer und dem Beigeordneten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, einer von ihnen muß der Vorsitzende oder der stelvertretende Vorsitzende sein. |