| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Sekretär vertreten. Der Grundstückserwerb bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dachverbandes IGMG-Islamische Gemienschaft Milli Görüs e.V. (Amtsgericht Köln, VR 17018) |