Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 5 bis 7 Vorstandmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein jeweils bis zu einem Betrag
oder einem Geldwert über 1.000 € brutto verpflichten, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten.