| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassenwart, dem Schriftführer und mindestens 3 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Geschäftsführer und ein weiteres Vortandsmitglied, gemeinsam vertreten. |