| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Sprecherin, der 2. Sprecherin und der Schatzmeisterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. |