| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten/Präsidentin, dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/der Präsidenten/Präsidentin gemeinsam mit dem/der Schatzmeister/in vertreten oder dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin. Bei Verhinderung des/der Präsidenten/Präsidentin vertritt der/die Schatzmeister/in gemeinsam mit dem/der Vizepräsidenten/Vizepräsidentin, wobei der Verhinderungsfall nicht nachgewiesen werden muss. |