| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Wenn einer der Vorsitzenden verhindert ist, wird dieser durch den Schriftführer vertreten, bei dessen Verhinderung durch den Kassenwart. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |