| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der Verein wird beim Eingehen von Verpflichtungen ab einer Höhe von 1.000 Euro durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |