Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister gemeinsam oder nach entsprechender interner Abstimmung zu zweit verteten.