| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden und dem Kassenwart gemeinsam vertreten, bei Verhinderung durch deren Stellvertreter. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen. |