Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer)und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Verfügungen über Grundvermögen, Eintragung und Löschung von Hypotheken und dinglichen Rechten im Grundbuch wird der Verein durch den Vorsitzende und einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.