| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Schatzmeister ist ermächtigt den Verein bei bargeldlosem Geldverkehr bis zu einem Gesamtvolumen von 1000 Euro allein zu vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass der Vorstand zu Rechtsgeschäften mit einem Volumen über 1000 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf. |