| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter die/den 1. Vorsitzende/r, die/den Schriftführer/in und die/der Schatzmeister/in. Die/der Schriftführer/in kann zugleich stellvertretende 2. Vorsitzende sein. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |