Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und bis zu drei Beisitzer/Beisitzerinnen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, bei seiner Verhinderung durch die/den stellvertretenden Vorsitzende/n gemeinsam mit einen weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.