Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem oder der 1. Vorsitzenden, Stellvertreter/-in, Schriftführer/-in und Schatzmeister/-in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/-in.