| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den/der 2. Vorsitzenden, allein vertreten. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen werden. |