Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- Vorsitzende/r
- Drei stellvertretende Vorsitzende, der/die Dritte optional bei Bedarf
- Schriftührer
- Schatzmeister