Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.