Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die einen Wert von 3.000,00 Euro übersteigen, für die Aufnahme von Darlehen und für die Übernahme von Bürgschaften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.