Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die/der Vorsitzende, der Geschäftsführer/ die Geschäftsführerin und der/die stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abschließen.