Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzendem, dem 4. Vorsitzendem, dem 5. Vorsitzendem, dem 1. Kassenwart und dem 2. Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.