Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichlich und außergerichlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den 1. Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.