Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens vier höchstens neun Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.