Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Sportleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.