Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem 4 Vorsitzenden, der zugleich Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außegerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.