Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.