Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Mitgliedern, darunter den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden, den Schatzmeister, den Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.