Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schriftführerin und dem/der Schatzmeisterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der 1. oder 2. stellvertretende Vorsitzende.