Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied kann von der Beschränkung, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).