| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im des § 26 BGB besteht aus mindestens drei natürlichen Personen, darunter der Vorsitzende und sein Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmigliedern, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein muss, gemeinsam vertreten. |