Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Stellvertreter, zwei Kassenprüfer, zwei Schriftführer und zwei Vereinssprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.