| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zum Erwerb und Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über die Aufnahme eines Kredits von über 500,00 Euro ist die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. |