Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, bis zu vier Stellvertretern, bis zu sieben weiteren Vorstandsmitgliedern und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder die Stellvertreter allein vertreten, sowie durch den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Wirkungsbereich des besonderen Vertreters bezieht sich auf die Fuhrung der Geschafte gemail Satzung und den Vorgaben des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.