Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftfüher und bis zu zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.