Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Verträgen bis zu einem Betrag von 2.000,00 Euro darf jedes Vorstandsmitglied alleine tätig werden.