Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den Vorsitzende/n zusammen mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden oder durch eine/n von ihnen zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.