Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende und im Verhinderungsfall, der nicht nachzuweisen ist, durch den stellvertretenden Vorsitzenden/die stellvertretende Vorsitzende.