Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertetenden Vorsitzenden, der Kassenwartin und der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam darunter die Vorsitzende oder die stellvertretende Vorsitzende.