Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und stellvertretendem 1. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 1. Schriftführer, dem 1. Freizeitwart und stellvertretendem Kassenwart und dem 2. Freizeitwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.