Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und Geschäftsführer, dem Vorstandsmitglied für Entwicklung und Sponsoring, dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.