Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, zwei Stellvertretenden Vorsitzenden, einem/einer Rechnungsführer/in sowie einem/einer Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.