Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Für Ausgaben über 3.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.