Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der sportlichen Leiter/in, dem/der Jugendreferent/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende allein oder der/die stellvertretende Vorsitzende zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.