Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/seiner Stellvertreter/in -zugleich Kassenwart/in-, dem/der Schriftführer/in und bis zu zwei Beisitzer/innen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertrteten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.