Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n, bei deren/dessen Verhinderung durch den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.