| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gem. § 26 BGB bebsteht aus dem/der Vorsitzenden; dem/der stellvertrtenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |