| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. Im Falle der Verhinderung eines von ihnen, vertritt der jeweils andere mit dem Kassierer gemeinsam. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen. |