| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten/In, dem/der Vizepräsidenten/In und einem Finanzvorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder die Präsidentin oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |