Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden und der/dem stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer/in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende/n, im Verhinderungsfall durch die/den stellvertretende/n Vorsitzende/n allein vertreten. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.